Erklärung zur Kön˖[iglichen] Hof- und Central-Bibliothek, zwey an ihn gefoderte Bücher betr˖[effend]
Nach einer mir von Seiten der Königlichen Bibliothek gefälligst gegebene Notiz werden noch gegenwärtig unter den mir geliehenen Büchern zweye aufgeführt, wegen derer ich bereits in frühern Zeiten genügliche Erklärung gegeben zu haben glaubte.
Das Erste
habe ich im von der Königlichen Bibliothek erhalten, aber auch gleich im selbst wieder zurückgebracht – da das Buch, wie damals noch geschehen, auf einem Recognitionsschein notirt war, der noch mehrere andere enthielt, so mußte ich diesen zurücklassen und erwarten, daß das Buch auf denselben ausgethan werden würde. Als nach der Hand das Buch gleichwohl nochmals an mich gefordert wurde, habe ich mich gegen den Herrn Baron von Aretin mündlich erklärt und ihn auch durch Erinnerung an die Umstände, unter welchen ich das Buch unmittelbar ihm selbst zurückgestellt hatte, überzeugt, daß solches von mir zurückgegeben worden sey.
Da ich nun für meine Person nicht bloß moralisch sondern historisch gewiß bin, dieses Buch zurückgestellt zu haben: so bleibt nun nichts andres übrig, als die Kön˖[igliche] Bibliothek sehr zu bitten, solches auf der Liste der mir geliehenen Bücher zu streichen, indem ich auf Ehre und Gewissen hiemit versichere dasselbe bereits im zurückgegeben zu haben.
Wegen des zweyten
Frontini de Aquaeductibus etc.
habe ich mich ebenfalls schon vor einem Jahr gegen den Bibliothekar Herrn H[of]R[ath] Hamberger erklärt, daß dasselbe unter meinen Büchern nicht vorzufinden gewesen, daß ich mich nicht erinnere es irgend Jemanden wieder geliehen zu haben, daß ich überhaupt nicht beweisen könne, wie oder wodurch es verloren gegangen seyn sollte; daß ich dagegen nach anderwärtigen Erfahrungen für möglich halten müsse, daß das Buch sich wirklich auf der Kön˖[iglichen] Bibliothek nur vielleicht an einer andern Stelle als wo es gesucht worden, vorfinde, der Recognitionsschein aber aus leichtem Versehen nicht zurückgestellt worden, weil jenes Werk zu einer beträchtlichen Anzahl von Büchern gehörte, die ich mich genau erinnere auf einmal zurückgeschickt zu haben, wodann bey der großen Menge gegen einander ausgewechselter Bücher und Scheine gar leicht geschehen konnte, daß einer davon zurückblieb.
Da ich indessen in Ansehung dieses Werks nicht wie in Ansehung des ersten historisch, wenn auch moralisch, gewiß bin, es zurückgestellt zu haben: So glaubte ich mich schon damals verpflichtet, Herrn Hofrath Hamberger zu erklären, auf den Fall daß das Nichtvorhandenseyn des Buchs außer allen Zweifel gesetzt wäre, mich als schuldig zur Wiederherbeyschaffung desselben zu bekennen. In dieser Absicht ersuchte ich ihn vorläufig, bey den verschiedenen Auctionskataloge die er ex officio zu durchgehen habe, auf diese bestimmte Ausgabe aufmerksam zu seyn und mir im Falle sie sich irgendwo vorfinde ohne Weiteres Commission auf solche zu geben und wegen der Kosten sich an mich zu halten.
Da mir nun auch jetzt nichts Anderes übrig bleibt, als diese Erklärung zu wiederholen, so bitte ich die Königliche Bibliothek in Ansehung dieses zweyten Briefs gegenwärtige Erklärung bis zur Erledigung der Sache bey den Akten zu behalten.
Dr. Fr.W.J. S.
München den .