Herrn
MedicinalRath Dr. Schelling
in
frey bishin.
Erlangen .
Liebster Bruder!
es ist mir seitdem noch beygefallen, daß Bruder August, der mir immer zuredete, in Bezug auf einen meiner Söhne das Wirtembergische Unterthanenrecht geltend zu machen, jederzeit hinzufügte, daß ein Paragraph der Wirt˖[embergischen] Verfassungsurkunde dieses jedem gebornen Wirtemberger, der es sich vorbehalten, unbeschränkt zusichere; er gab mir damals den Rath, mich nun einfach auf diesen Paragraphus zu berufen. Da ich die Verf˖[assungs]Urkunde nicht besitze, so kann ich den Paragraphen nicht genau angeben, indeß wird es Dir nicht schwer fallen, ihn selbst auszumitteln, und wenn es sich damit so verhält, und Du meine Bitte überhaupt zu erfüllen die Güte haben willst, würde es doch vielleicht gut seyn, sich bestimmt auf diesen Paragraphen zu berufen.
Dieses gibt mir Gelegenheit, auch meine Freude über Augusts Wiederherstellung auszudrücken. Es hatte mich ungemein geschmerzt, ihn in einem solchen Zustande zu wissen, und er kann Gott nur recht danken, so leicht davon gekommen zu seyn. Gut aber wird es auch seyn, wenn Du ihm seiner Diät wegen, etwas in’s Gewissen redest.
Lebe recht wohl, empfiel uns bestens Deiner lieben Frau, küsse die kleine Marie von uns und grüße Clärchen .
Dein
tr˖[euer] Br˖[uder]
Fr.