Schelling

Schelling Nachlass-Edition


Herr Baron
hochzuv˖[erehrender] Herr G˖[eheimer]R˖[ath]

Bey der von E˖[uer] H[och]w˖[ohlgebohren] abgegebenen Erklärung, Ihren Vortrag am weder Im Namen der Akademie noch aus Auftrag der Classe, sondern blos für sich, halten zu wollen, kann der Unterzeichnete solches geschehen lassen; muß jedoch bemerken, daß diese Bedingung sensu strictissimo zu nehmen sey, indem er dieß in seiner Einleitungs-Rede, wo er des durch Westenrieder’s Tod erlittenen Verlustes der Akademie in deren Namen selbst gedenken und dabey die auf diesen verdienstvollen Mann von ihr und in ihrem Namen erst noch zu verfassende Denkrede ankündigen wird. anführen muß. Ferner muß der Unterzeichnete bemerken, daß E˖[uer] H[och]w˖[ohlgebohren] Vortrag erst am Schluße der Sitzung kommen könnte, und daß die EröffnungsRede des Unterzeichneten, dann die Abhandlung des Herrn Ministerialraths von Fink, und die Gedächtniß-Rede des Herrn Ob˖[er]Lieut˖[nant] Schmeller auf den früher verstorbenen Custos Docen, welche nothwendig vorausgehen müssen, schon die sonst für eine solche öffentliche Sitzung gewöhnliche Zeit in Anspruch nehmen. Insofern also E˖[uer] H[och]w˖[ohlgebohrn] glauben, daß die Zuhörer nicht durch diese Reden schon ermüdet und noch geneigt sind, einen weiteren Vortrag anzuhören, was der Unterzeichnete Ihrem Ermessen überläßt, so belieben E˖[uer] H[och]w˖[ohlgebohrn] den Titel Ihrer Rede anzuzeigen, um ihn der unverweilt zu druckenden Ankündigung der Sitzung einverleiben zu können.

mit der gebührenden Verehrung