Allerdurchlauchtigster Grossmächtigster König
Am ließ die Central-Staats-Casse von der Akademie die Regiequittungen für die beiden Monate und begehren, weil der Betrag für beide zugleich ausbezahlt wurde. Hierauf erhielt die Akademie statt 833 f 20 kr zweimonatlichen Betrags nur 298 f 20 kr baar, statt des Restes aber eine bezahlte und quittierte Rechnung des Kunsthändlers Artaria im Betrag von 553 f. Auf dieser Rechnung befinden sich drei Abgüsse des Pariser Museums, und die von Florenz gekommenen Basreliefs, daß die Central-Staats-Kasse von Eurer Königlichen Majestät zu dieser Verfügung über die Regie-Summe der Akademie ermächtiget gewesen, ist der Akademie unmöglich zu glauben, theils weil die Anschaffungen für die Abgüsse-Sammlung von den Bezahlungs-Gegenständen der akademischen Regie-Kasse von Anfang an ausdrücklich ausgeschlossen worden, theils weil im äussersten Fall einer undenkbaren Abänderung, die Akademie von dieser Allerhöchsten Verfügung Allergnädigst in Kenntnis gesetzt worden wäre.
Euere Königliche Majestät bitten wir daher, deßfalls gnädigste Einsicht zu nehmen, und die Central-Staats-Kasse zur Zurücknahme jener Artaria’schen Quittung und Auswechslung gegen den baaren Betrag schuldvollst anzuweisen.
J.P. Langer Schelling