Zu meiner (ich gestehe es) nicht geringen Verwundrung habe ich zufällig in Erfahrung gebracht, daß Ew. Hochwürden bey Ihrer neulichen Anwesenheit ein Heft meiner philosophischen Vorlesungen an sich gebracht haben, ohnerachtet ich Ihnen bereits bey Ihrer ersten Anwesenheit erklärt hatte, daß ich es nicht für recht halte, sich auf diese Weise in den Besitz der Ideen oder Ansichten eines andern oder in Vortheil gegen andre zu setzen, welche von denselben Ideen erst später durch den Druck Kunde erhalten. In der That hat es mit Vorlesungen, die nicht allgemein bekannte Materien abhandeln, deren Inhalt ein durchaus rein geistiges Erzeugniß ist, deren Verfasser noch außerdem viele Jahre hindurch zwar gedacht und gearbeitet aber nichts bekannt gemacht hatte, noch eine ganz besondre Bewandtniß. Wenigstens hoffe ich nun darauf rechnen zu dürfen, daß das gekaufte Collegienheft bloß in Ihren Händen bleiben und nicht einem Zweyten, Dritten u.s.w. es sey zum Lesen oder gar zum Wiederabschreiben mitgetheilt werde. Ebensowenig könnte ich es für recht erkennen, wenn Ew. Hochwürden mündliche Mittheilungen, gegen wen es auch wäre, sich daraus erlaubten. Sie können zum Theil selbst nicht beurtheilen, welchen Schaden Sie nicht mir allein, sondern der Sache auf die eine so wie auf die andre Weise zufügen würden. Glauben Sie es mir wenigstens; ich habe ein Recht, dieß zu verlangen. Um so weniger kann Ihnen oder Gleichgesinnten ein Recht auf Kenntniß meiner Gedanken anders als durch den Druck zustehen, nachdem Sie sich öffentlich auf eine Ihnen in keinem Fall zustehende Weise in ein polemisches Verhältniß zu mir gesetzt haben. Es müßte denn zu einer gewissen Stimmung gegen Philosophie auch gehören, gegen Philosophen alles für erlaubt zu halten und die auf ungehörigem Weg erlangte Kenntniß von den Resultaten ihrer Forschungen nach Umständen auch gegen sie selbst und zum Nachtheil ihrer Sache zu gebrauchen.
Mit den aufrichtigsten Wünschen für Ihr fortdauerndes Wohlergehen
Euer Hochwürden
ergebenster
Schelling.