Schelling

Schelling Nachlass-Edition


Euer Hochwohlgebohrn

Ersuche andurch angelegentlichst, gegenwärtige von Herrn Hoftrompeter Grimm in München vorgezeigte und auf Hochdieselben lautende Anweisung geneigtest zu honoriren. Herrn Grimm habe ich 150 f. zu bezahlen, und liegt meiner Ehre und gutem Rufe daran, daß ich ihn befriedige, und da mein Guthaben bey Hochdenenselben in 135 f. 49 kr. besteht, und sich diese Schuld bereits seit , dann seit datirt, so ist es gewiß billig, wenn ich einmal bezahlt werde; die diesfalls verfallenen Interessen behalte ich mir in allewege bevor. Nach den Papieren, die Sie von mir verlangt und auch erhalten haben, und wobei Sie mir mündlich heilig versprochen, daß ich hierauf meine Bezahlung sicher erhalten werde, werden Sie finden, daß die Rechnung richtig ist; auch haben Sie mir in Ihrem lezten Schreiben d˖[e] d˖[ato] geschrieben: In dem gegenwartigen Augenblicke befinde ich mich in einem zu großen Drange von Geschäften, als daß es mir möglich wäre, alle Papiere vorzusuchen, und mit Ihnen abzurechnen. Ich muß Sie also schon ersuchen, bis auf die nächsten ferien noch Geduld zu haben, und ich darf erwarten, daß Sie sich hiezu bequemen werden ec. ec. Schelling

Versprochen haben Sie hierin die Bezahlung, aber erfolgt ist nichts. Noch muß ich bitten, den schlechten Mann zu nennen, der sich erkühnte, auszusagen und mich zu verläumden, als habe er durch mich Bogen von den Weltaltern erhalten, damit der Bösewicht enttarnt werde.

In Erwartung, Hochdieselben werden doch einmal Recht und Billigkeit Hand geben, verharre hochachtend
Euer Hochwohlgebohrn
erg˖[ebener] D[iene]r˖

C. F. Meyer,
Buchdruckerei Besitzer.