Sr. Hochwohlgebohrn
Dem Herrn Freyherrn
von Wahler pp.
zu St. Johann in
Erlangen den
Hochwohlgebohrener Freyherr,
Hochzuehrender Herr!
Ich nehme mir die Freyheit, Ew. Hochwohlgebohrn zu befragen, ob Sie nicht die Gefälligkeit haben wollten, das Schloß zu Rathsberg, soweit es noch nicht vermiethet ist, nämlich den mittleren und obersten Stock für die Zeit des Sommers, nämlich vom an, miethsweise mir zu überlassen? Ich bitte, im Fall Ew. Hochwohlgebohrn dazu, wie ich hoffe, geneigt seyn sollten, mich zugleich die Bedingungen wissen zu lassen, und den monatlichen Miethpreis zu bestimmen.
Da ich weiß, daß Ew. Hochwohlgebohrn dieselbe Gefälligkeit früher für den hiesigen Stadtcommissär Wührnitz gehabt haben, so zweifle ich nicht an einer geneigten Gewährung meiner Bitte, und habe die Ehre mit ausgezeichneter Hochachtung mich zu empfehlen,
Ew. Hochwohlgebohrn
ergebenster Diener
von Schelling
Kön˖[iglich] B˖[ayerischer] Geh˖[eimer] Hofrath und Director