Schelling

Schelling Nachlass-Edition


An die Mitglieder der K˖[öniglichen] Akademie

der bildenden Künste

den Steindrucker Jos˖[eph] Sidler hieselbst betr[effend]

Circulare.

In dem anliegenden Schreiben wird die Akademie von der hiesigen Königlichen Polizey-Direction ersucht, über die Kunstfähigkeit und Geschicklichkeit des Steindruckers Joseph Sidler allhier ihre Meynung abzugeben. Die Verehrlichen Mitglieder der Akademie werden daher eingeladen, nach der sonst habenden oder aus den mitfolgenden Arbeiten des gedachten Sidler geschöpften Kenntniß von seiner Geschicklichkeit, ihr pflichtmäßiges Gutachten in obigem Betreff anbey abzugeben.

J.P. Langer Schelling

Wenn die beyliegende Druke von dem genannten Sidel sind so finde ich keinen Anstand demselben die Erlaubniß zu bewilligen um so eher da es an einem guten Kupferdrucker mangelt.

R. Langer

Unter gleicher Voraussetzung, eben derselben Meynung

E. C. Heß.

Ebenfals derselben Meinung

von Fischer

Vollkommen der meinung obiger Herrn

P. Lamine.

unterzeichneter findet die beiliegende abdrücke so beschaffen, daß auch er unter obiger Voraussetzung darauf anträgt, daß dem steindrucker Siedler die Comission zu einer Kuperstich druckerei bewilliget werde. Dem beigesezten Motive des Herrn Profes˖[sor] Langer könnte vielleicht auch dieses noch zugefügt werden: daß sehr wahrscheinlich kein hiesiger Drucker einen so fürtrefflichen Apparat, als Presse etc besizt als Siedler.

M. Kellerhoven.

Obigen meinungen Stimpt bey

Joseph Hauber. Professor.

Ebenfals der vorhergehenden Meinung beystimmend

G. von Dillis.

eben der obigen meunung

P˖[rofessor] Seidl