Ich glaube Ihnen schreiben zu müssen, was mir noch der alte Herr von Gärtner gesagt hat, nämlich 1.) daß Seine Excellenz der Herr Minister des Innern ihm die Verleihung der erledigten Professur an seinen Sohn als ausgemacht sogar mit dem Auftrage versichert habe sogleich an diesen zu schreiben, daß er zurückkomme. 2.) Daß ihm eben dieß von Seiner Königlichen Hoheit dem Kronprinzen dem er zufällig begegnet freywillig eben so bestimt versichert worden und 3.) auch Seine Maiestaet der König Ihre Genehmigung bereits vorläufig ertheilt haben.
Da diesen Aussagen zufolge, an deren Wahrheit zu zweifeln ich nach dem eben erhaltenen Reskript noch weniger Ursache habe, es eine bereits ausgemachte Sache ist: so scheint es mir allerdings der Frage werth, wodurch unter diesen Umständen dem verdienten Weiß besser gedient seyn möchte: ob durch ein unbedingtes Bestehen auf seiner Ernennung (denn daß alles Mögliche zu seiner Empfehlung gesagt werde, versteht sich ohnedieß) oder, da von Seiten der Akad˖[emie] ohnedieß keine Einstimmigkeit stattfand und jetzt noch weniger zu erwarten steht, durch Anheimgeben der Entscheidung, wobey man den Vortheil hätte desto bestimmter auf eine anderweitige Entschädigung für Weiss dringen zu können.
Ich enthalte mich aller Beantwortung dieser Frage die ich Ihnen bloß mit den veranlassenden Umständen vorlegen zu müssen glaubte pp
München den .