Die Verwendung der bildhauer Arbeiten des ehemaligen Hof Statuars Boos betr˖[effend]
München den
Allerdurchlauchtigster Grossmächtigster König [...]
Euer Königliche Majestät allerhöchstdero Akademie der bildenden Künste unter den den allergnädigsten Befehl zugehen lassen, über einen Antrag der General Salinen Administration wegen Verwendung der Bildhauer Arbeiten des verstorbenen Hofstatuars Roman Boos ihr allerunterthänigstes Gutachten abzugeben und zugleich anzuzeigen, warum dieselben von der Akademie nicht gehörig aufgestellt worden?
In Rücksicht auf den letzten Punkt und die im Bericht der General Salinen Administration enthaltenen Angaben, sieht sich die Akademie veranlaßt, folgende allerunterthänigste Bemerkungen zur allerhöchsten Beurtheilung vorzulegen.
1. hatte die Akademie bereits in einem allerunterthänigsten Bericht vom erklärt, daß sie weder von den Abgüssen noch von den eigenen Arbeiten des Bildhauers Boos einen Gebrauch machen könne, indem dieselben viel zu fehlerhaft und unvollkommen seyn, um beym öffentlichen Unterricht in irgend einer Anstalt anwendbar zu seyn.
2. hat die Akademie in demselben Bericht allerunterthänigst gebetten, daß diese Arbeiten nicht aus ihrem Fonde bezallt, und auch nicht einmal in ihrem Lokal aufbewahrt werden mögen.
3. Sind diese Arbeiten nachher ins Ballhaus gebracht worden nicht als Eigenthum der Akademie, sondern als ein Eigenthum der General-Salinen-Administration, welche also dafür zu sorgen gehabt hätte.
Waren diese Figuren in den nämlichen Lokal aufgestellt, wo sich so lange Zeit die Abgüsse-Sammlung Euer Königlichen Majestät befunden hat, gegen welche jene natürlich zurückstehen und in so fern an einen entfernteren Platz aufgestellt werden mußten: daß sie aber daselbst in Staub und Unrath gelegen, und nach dem Ausdruck der Akademie gnädigst zugefertigten Berichts Gefahr gelaufen, »vielleicht in Bälde vom Ungeziefer verzehrt zu werden« ist um so weniger anzunehmen, als es der General Salinen Administration selbst bekannt seyn muß, daß Gyps und Sandstein, wie andere mineralischen Materien, zwar die Eigenschaft haben von Feuchtigkeit, aber nicht – die, vom Ungeziefer verzehrt werden zu können.
Was aber den ersten Punkt, oder den Antrag gedachter Stelle betrifft, diese Arbeiten des verstorbenen Boos mit Ausnahme zweyer in Marmor gebildeter Figuren dem Bildhauer Fröhlich in Tölz, der darum angesucht, zu überlassen, letztere aber auf der Treppe des Laroséeschen Hauses aufzustellen; so kann die Akademie umsoweniger Anstand finden, ihr beifälliges unterthänigstes Gutachten darüber abzugeben, als dieser Bildhauer nach dem Zeugniß mehrerer Mitglieder der Akademie kein ganz ungeschickter Mann, und dieses Haus ein öffentliches Gebäude ist, auch diese sämtlichen Arbeiten nicht leicht eine andere Verwendung zulassen.
Womit Wir uns zu allerhöchsten Hulden [...]
J.P. Langer Schelling