Ew. Hochwohlgeboren
sende ich die Papiere über die Bibliothek mit dem verbindlichsten Danke für deren gefällige Mittheilung zurück. Ich habe nur wenige Bemerkungen zu machen gefunden, die ich hiemit Ihrer Prüfung unterwerfe.
§. 3. der Biblioth˖[eks]Ordnung, scheint mir der erste Satz überflüssig; sollte er stehen bleiben, wäre er bestimmter zu fassen.
§. 5. möchte zu »unentgeldlich« beyzufügen seyn: oder gegen eine kleine Belohnung.
§. 11. Während sämmtlicher Ferien möchte es genügen, das Journalzimmer zweymal in der Woche zu öffnen.
§. 13 Nro 3. Verlust der Stelle als Strafe der Nachläßigkeit kann nur gegen die nicht stabil angestellten ausgesprochen werden. Es wird also zu »Schuldigen« beyzufügen seyn, »wenn er nicht stabil angestellt ist« und zu »Stelle« oder die Strafen grober Fahrläßigkeit, wenn er stabil angestellt ist«.
§. 29. anstatt »wenn das imprimatur bewilligt wird« »wenn der Verkauf keinen Anstand findet.«
Gesetze für den Besuch p
§. 13. Die Androhung am Schlusse ist nicht nur zu hart, sondern auch schwer auszuführen. Es möchte hinreichen zu »Polizey« beyzufügen: »auf Kosten des Säumigen«.
§. 14. Statt »mit besonderer Genehmigung der allerh˖[öchsten] Stelle« möchte zu setzen seyn: »gegen besondere, den Schätzungswerth und die Verbindlichkeit zum Ersatze desselben auf den Fall des Verlustes oder der Beschädigung ausdrückende Empfangscheine«. Dabey wäre jedoch dem Bibliothekdirector immer vorzubehalten, wo er die Bibliothek hiedurch nicht hinlänglich gesichert glaubte, entweder die Deposition des Schätzungswerthes zu begehren oder die Weisung des Ministeriums einzuholen.
Beylagen.
S. 8. Hier ist die Nothwendigkeit einer stabilen Anstellung der Bibliothekdiener sehr überzeugend dargethan.
S. 21. Die Zahl der ausländischen Journale möchte noch etwas zu vermindern seyn. 1000 fl. als Maximum wird, glaube ich, allen billigen Forderungen genug thun.
S. 24. Die Anmerkung über die angeblich ganz unentbehrlichen botanischen Werke, die der Bibliothek fehlen, hat etwas so entmuthigendes oder abstoßendes, daß sie wohl besser unterlassen würde.
S. 38. Ein großer Theil der an das topographische Bureau abgegebenen Landkarten ist diesem zuverläßig ganz entbehrlich. Es wäre sehr wünschenswerth, diese wieder für die Bibliothek zu erlangen, und damit die Hülfsmittel, welche sie zu gelehrten Arbeiten darbietet, zu vergrößern.
S. 52. Schneller Verkauf der Doubletten ist allerdings zu empfehlen, jedoch unter der Voraussetzung, daß von allen Hauptwerken (deren Anzahl in keinem Fache groß ist) die Bibliothek wenigstens zwey, lieber drey Exemplare behalte. Es sind auch unter den Hauptwerken manche, die für die eigene BücherSammlung eines Gelehrten heutiges Tages zu theuer sind, z.B. die Scriptores des Muratori, die Acta Sanct˖[orum] die Sammlung des Bouquet und dgl. Es sollte Gesetz seyn, von solchen Hauptwerken Ein Exemplar immer auf der Bibliothek selbst zu behalten, damit das Nachschlagen immer möglich wäre, und nur das andere oder die zwey anderen auszuleihen. Auch der unvermeidlichen Abnutzung wegen ist es räthlich von solchen Werken (deren Anzahl höchstens 3000 Bände durch alle Wissenschaften ausmachen möchte) mehrere Exemplare zu behalten.
Mit bekannter Verehrung
Ew. Hochwohlgeboren
gehorsamster Diener
Roth