München den .
Euer Wohlgebohrn
letztes Schreiben, das vom datirt ist, habe ich erst letzten Posttag, nämlich erhalten, welches mir, wenn jenes Datum nicht etwa Schreibfehler seyn sollte ganz unbegreiflich ist und um so mehr, als es mir durch die reitende Post zugekommen. Euer Wohlgebohrn früheres Schreiben, worinn Sie mir laut des späteren den Empfang des Wechsels und den abermaligen unglücklichen Ausgang des zuletzt gemachten Versuchs gemeldet, ist mir gar nicht zugekommen.
Da ich nun unter Voraussetzung der Richtigkeit jenes Datums nicht weiß, ob diese meine Antwort innerhalb der, (wie Ew. Wohlgeb˖[ohrn] melden, auf 5 Wochen anberaumten) Gegenbeweisfrist anlangen kann, so würde ich mich hiedurch abermals in dem Fall sehen, das letzte was noch an der Sache zu verlieren ist, ohne meine Schuld einzubüßen. Ich habe mir jedoch gleich von hiesigem Postamt Zeugniß ausstellen lassen, daß mir Ew. Wohlgeb˖[ohrn] Schreiben erst am zugekommen ist.
Wenn die Sache noch res integra ist, so bin ich der Meynung daß der Gegenbeweis noch geführt werden sollte; wie ich jetzt überhaupt kein anderes Interesse habe, als daß die letzte Entscheidung noch so weit als möglich hinausgeschoben werde.
Auch gebe ich noch nicht ganz die Hoffnung auf, durch persöhnliche Verwendung und Darlegung der Art, wie ich als Abwesender behandelt worden bin, höheren Orts ein Einsehen in dieß Verfahren zu erwirken.
Ew. Wohlgebohrn bitte ich nun wenn es möglich ist nach obigem Gesichtspunkt zu verfahren, zu welchem Ende ich auch einen Wechsel zu 54 rh. sächs. beylege.
Auf jeden Fall aber ersuche ich Sie, mir gleich Antwort zu geben,* welche Bewandniß es mit dem obigen Datum hat, und in welchem Stand sich die Sache dadurch befindet.
Der ich mit besondrer Hochachtung verharre
Ew. Wohlgebohrn.
ganz ergeb[en]ster
Schelling.
*N.S.
Es wird gut seyn, wenn Ew. Wohlge˖[bohrn] sich über diese Antwort einen Postschein geben und das Datum der Absendung außen auf der Adresse bemerken lassen.