glaube ich, in Bezug auf das, mir erst nach der Hand von dem Verfasser mitgetheilte, Schreiben des Herrn H˖[of]R˖[ath] Thiersch, die Redactionsveränderung des § 135 des von Seiner Königlichen Majestät genehmigten Schulplans betr˖[effend], ehrerbietigst bemerken zu müssen, daß ich zwar rücksichtlich dieses §phen und der aus der Veränderung desselben hervorgehenden für den Plan selbst zerstörenden Folgen, ganz die Überzeugung des H[of]R˖[aths] Thiersch theile und ihn auch ermächtigt habe, dieß auszudrücken, jedoch ihm überlassen habe, für seine Person die hierauf gegründeten und sich beziehenden Bitten an Eure Excellenz zu richten, also ihn nicht ermächtigt habe, den Brief zugleich »in meinem Namen« zu schreiben, noch, mich mitbegreifend sich der Mehrzahl: Wir zu bedienen.
Genehmigen Eure Excellenz die Versicherungen des tiefen Respects, mit welchem ich die Ehre habe, zu verharren
Eurer Excellenz
unterthänig-gehorsamster
Schelling