Schelling

Schelling Nachlass-Edition


Sr. Wohlgebohrn

Herrn Bibliothekar pp

von Scherer

Ew. Wohlgebohrn

habe ich die Ehre, zu versichern, daß nicht weiter die Rede seyn soll, Ihnen etwas anzumuthen, am wenigsten, was niemals die Meynung war, als Gefälligkeit; daß auch übrigens die Sache nicht verloren und unsrer Akademie nicht mehr noch weniger Hoffnung des Gedeihens bleiben soll als bisher.

Da Ew. Wohlgeb˖[ohrn] indeß Ihrer Meynung von dem Unrecht meines Verfahrens mich nicht gänzlich unversichert lassen wollten, so hoffe ich, daß Sie in Ihrer Erklärung sich darüber aussprechen mögen, so wie auch die Classe, worinn sie nach Ew. Wohgeb˖[ohrn] Meynung gefehlt hat, wohl zu erfahren wünschen müßte und Sie selbst Ihrer persönlichen Würde angemeßner halten werden, Ihre Unzufriedenheit direct, durch Gründe, als indirect, durch eine Thathandlung auszudrücken.

Mit der aufrichtigsten Hochachtung
Ew. Wohlgebohrn
ergebenster

Schelling.