Euer Excellenz
glaube ich die Nachricht schuldig zu seyn, daß H[of]R˖[ath] Thiersch neue Briefe aus Dresden erhalten hat (darunter ein Schreiben des K˖[öniglichen] S˖[ächsischen] Fr[ey]herrn von Zeschau) und daß er in dem Fall ist, längstens binnen 8 Tagen seinen Entschluß nehmen zu müssen. Es ist mir unmöglich, zu glauben, daß es nicht in den Intentionen Eurer Excellenz selbst liegen sollte, Thiersch den hiesigen Verhältnissen wo möglich zu erhalten. Seine Entfernung würde in diesem Augenblick der Universität einen neuen Stoß versetzen; alle Übelwollenden würden sich seiner Entlassung als einer Thatsache bemächtigen, von der sie den nachtheiligsten Einfluß auf die öffentliche Stimmung und den vortheilhaftesten zur Beglaubigung ihrer Verläumdungen sich versprächen. Es ist der Sache, nicht der Person wegen, daß ich innigst wünsche, es möge der Augenblick benutzt werden, wo Thiersch, noch ganz geneigt hier zu bleiben, weniger große Vortheile als die Beruhigung im Auge hat, nicht das Opfer unwürdiger Verläumdungen zu seyn, gegen die ihn seine wahrhaft tiefe, bey allen Gelegenheiten bewährte und offenkundige Anhänglichkeit an Bayern und ganz insbesondre an die Person des Königs schützen sollte. Die vorliegenden Umstände dringen mich, auf jeden Fall die amtlichen Schritte zu thun, durch welche ich meine Pflicht nicht bloß als Angestellter sondern als treuer Unterthan in diesem Fall zu erfüllen glaube. Dennoch wäre es mir sehr erwünscht, noch zuvor diejenige geneigte Äußerung zu erhalten, welche Eure Excellenz mich hoffen zu lassen die Güte hatten. Im Fall einer solchen im Allgemeinen beruhigenden Gewißheit glaube ich versichern zu dürfen, daß ich im Stande seyn würde, Eurer Excellenz Vorschläge zu machen, durch welche das Übrige der Sache leicht und einfach zu erledigen seyn würde.
Mit tiefster Verehrung beharrend
Eurer Excellenz
unterthäniger und gehorsamster
Schelling
M˖[ünchen] den .