Sr. Wohlgebohrn
Herrn Bibliothekar pp
von Scherer
Ew. Wohlgebohrn
habe ich auf Ihr so eben erhaltnes Schreiben zu erwiedern, wie ich, bey Ihrer entschiednen Bekanntschaft sowohl mit dem Geschichtlichen, als mit dem innern Werth der Schmeller’schen Arbeit, das Unangenehme, welches nach Ihrer Versicherung der deßhalb gefaßte Beschluß der Classe für Sie hat, um so weniger als gültigen Grund, sich von der Abfassung dieses Berichts loszusagen, ansehen kann, als 1) jeder Berichterstattende, er sey Secretär oder Assistent des Secretariats, sich in dem Fall befinden kann, einen ihm persönlich nicht angenehmen Beschluß berichten zu müssen, ohne sich deßhalb von dieser Verpflichtung lossagen zu dürfen. 2) Ihnen, eben als Assistenten der Cl˖[asse], meines Wissens, freysteht, Ihre vom Beschluß der Cl˖[asse] abweichende persönliche Ansicht im Bericht neben diesem geltend zu machen und die Gründe ihrer Unzufriedenheit mit demselben anzuführen, und 3) im äußersten Fall und wenn Sie die Anführung des Beschlusses im Bericht mir überlassen könnten, dennoch das Geschichtliche und der ganze einleitende Theil Ihnen, als dem von uns beyden hierüber Unterrichteteren zufallen würde, und auch 4) Ihr mir sehr bedauerlicher und, aufrichtig gesagt, nicht wohl begreiflicher Entschluß, die Assistentschaft niederzulegen, inwiefern er noch bloß Entschluß ist, die Kraft nicht haben kann, Sie von Geschäften freyzusprechen, welche Sie mit jener Stelle übernommen hatten.
Wenn ich diese Gründe gegen E˖[uer] W˖[ohlgebohrn] anführe, so bitte ich Sie überzeugt zu seyn, daß es bloß geschieht, um meiner Pflicht Genüge zu thun, übrigens werde ich, im Fall Sie auf Ihrer Erklärung bestehen (worüber ich mich bis zu benachrichtigen bitte) den Bericht auf jeden Fall abfassen, nur außer Verantwortlichkeit mich erklärend, wenn der einleitende Theil desselben weder mit der Vollständigkeit noch mit der gründlichen Einsicht abgefaßt seyn wird, der von Ihnen zu erwarten stand, und stets mit wahrer, ausgezeichneter Hochachtung verbleiben
Ew. Wohlgebohrn
ergebenster
Schelling.
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