Schelling

Schelling Nachlass-Edition


Hochgebohrner Freyherr,
Gnädiger Herr Staats-Minister!

Euer Excellenz nehme ich mir die Freyheit ein Exemplar der von mir am gehaltnen Rede zu übersenden. Sie ist durch ihren Inhalt und durch ihren Erfolg auch eine der Thats˖[achen] die zur vollst[än]digen Instruction mit gehören. Ich bitte um Erlaubniß hinzufügen zu dürfen: auf Eure Excellenz sind nach den Vorfällen, von denen wir Zeuge gewesen, Vieler Augen gerichtet.

Zwar gehört die Universität nicht mehr zu dem unmittelbaren Wirkungskreis Eurer Exc˖[ellenz] (wäre ihr sonst dieses äußerste begegnet?) aber Maßregeln solcher Art und unter solchen Umständen ergriffen und auf solche Weise ausgeführt, sind von so allgemeiner Bedeutung, daß sie Gegenstände der ernstlichsten Erwägung der höchsten Staatsbehörde werden müssen, und daß besonders vorzugehen derjenige höchste Beamte, in dessen Hand die Obhut des Gesetzes und der Gerechtigkeit gelegt ist, vor allen berufen scheint, unter so folgenschweren Umständen seine gewichtige Stimme dem Vaterland, dem sie so oft heilsam war nicht zu entziehen.

Vieles kann in der Welt gut gemacht werden, unnöthig vergoßnes Blut ruht nicht. Zahlreiche Erfahrungen der Geschichte beweisen, daß der erste Schritt auf dieser Bahn stets den ganzen Charakter einer Regierung verändert hat, wenn sie nicht durch eine schleunige und unmittelbare Umkehr und Wiedereinlenkung aus der Bahn blutiger Gewalt in den Weg des Rechts und der Gerechtigkeit sich selbst vor der Nothwendigkeit weiterer Schritte derselben Art bewahrt hat.

Die Nation, die Väter, die ihre Söhne uns anvertraut haben, darf erwarten, daß die strengste Untersuchung durch eine unbetheiligte Behörde Thatsachen, welche man vorgewendet, um solche extreme Maßregeln von Seiner Maj˖[estät] zu erhalten, außer allen Zweifel gestellt, oder wenigstens der höchste Grad ihrer Glaublichkeit für den Moment des gefaßten Entschlusses bewiesen werde, oder wenn dieß unmöglich seyn sollte diejenigen, welche so wenig beglaubigten und so ### Tatsachen einen ### so funesten Glauben geschenkt, unmittelbar in die gebührende Verantwortung zugleich mit denen gesetzt werden, welche die ihnen verstattete Gewalt nicht gegen die widerspennstige Masse in den Hauptstraßen, sondern gegen Einzelne in Nebenstraßen ruhig wandelnde, völlig unschuldige (selbst gegen Bürger) auf die unverhehlste Weise angewendet haben.

Eure Exc˖[ellenz] (ich bin es überz˖[eugt]) werden diese freye Sprache mir nicht verübeln, und mit väterlicher Güte sie zurechtlegen. Die beygelegte Rede ist, durch ihren Inhalt und ihren Erfolg eine Thatsache, die bey jedem zu fassenden Urtheil mit in Erwägung

Mit den Gesinnungen reinster Ehrfurcht