Schelling

Schelling Nachlass-Edition


Euer Hochwohlgebohrn

Haben mir im bestimmt versprochen, daß Sie mir bei eintretenden Sommerferien, wenn Sie Zeit gewinnen, die Rechnung durchzugehen, mein Guthaben sicher zusenden würden. Nun sind derzeit 1 1/2 Jahre verflossen, und ich habe noch immer nichts. Was haben Sie davon, und wozu nützt es Ihnen, wenn Sie mich ein Jahr um das andere hinhalten, und quälen; mir meine baaren Auslagen an Papier und verdienten Arbeitslohn zurückhalten, und so mich ängstigen? Ein solches Benehmen, wie Sie gegen mich zeigen, habe ich noch nicht erfahren dürfen, wie von Ihnen. Ich fodere Sie hiemit auf und bitte Sie nochmals, mir das, was Sie mir schuldig sind, zu bezahlen; als Mann von tiefen Kenntnissen müssen Sie in Ihrem Innern fühlen, daß Sie auf keine Art berechtigt sind, mir das Meinige vorzuenthalten, woran ich ohnehin schon über die Hälfte des Capitals, wegen der langen Borg, einbüße. Ich habe kein Wohlgefallen, Sie im Stadtgericht zu belangen; denn beide Theile haben dabei Kosten. Also schlagen Sie den Weg eines Mannes von Gefühl und eines Christen ein, und denken: Wer schuldig ist, muß auch bezahlen. Verfügen Sie daher, nach Ihrem eignen billigen und rechtlichen Denken. Denn mit allem Recht habe ich die, laut der Ihnen schon vor ewig langer Zeit übergebenen Rechnung, 135 f. 49 x. zu fordern, und dieß vom und vom an.

Unter Erwartung meines schon so lange hart vermißten Geldes, welches ich so nothwendig brauche verharre mit ausgezeichneter Hochachtung
Euer Hochwohlgebohrn
erg˖[ebener] D[iene]r˖

C.F. Meyer.