Sr. Wohlgebohren
Dem Königlichen Herrn Bibliothekar
Jaeck
in
frey
München den .
Euer Wohlgebohren
zeige ich den Empfang der mir in Auftrag des Herrn Hofrath Oken überschikten 50 fl. hiermit an und ersuche Sie, ihm das Anliegende dagegen zurückzustellen.
Was die Reclamation zu Gunsten der Bibliothek in Bamberg betrifft, so gehört diese vor die königliche Bibliothek-Administrations-Commission, bey der ich nur eine Stimme habe, indeß hab’ ich es stets für meine Pflicht gehalten, dahin zustimmen, daß die Provinzial-Bibliotheken für die ihnen entzogenen Werke durch entbehrliche Bücher der hiesigen Bibliothek verhältnißmäßig entschädiget werden. Wenn dieses bisher für die Bambergische Bibliothek ohne Erfolg blieb, so bietet sich derselben jetzt eine allgemeine Veranlassung dar, zu einer vollkommenen Entschädigung zu gelangen. Es ist nämlich kürzlich aller Doublette-Verkauf durch allerhöchsten Befehl sistirt worden, wie man sagt in der Absicht, die entbehrlichen Bücher zur Datation der den Domkapiteln bestimmten Bibliotheken zubehalten. Da nun Bamberg ebenfalls ein Domkapitel erhält, so wird wohl auch die dortige Bibliothek von hier aus wieder mit Büchern verschenkt werden und es würde in dieser Beziehung vielleicht nicht unvortheilhaft seyn, wenn Ew. Wohlgebohren bey der ersten Gelegenheit, sobald nämlich jene Verfügung ins Werk gesetzt zu werden anfängt, ein Verzeichniß der der dortigen Bibliothek entzogenen Bücher sowohl als derjenigen welche Sie in Bezug auf den oben erwähnten Zweck als Entschädigung verlangen könnten, an das Ministerium einschickten. Für die königliche Bibliothek ist mit dem Doubletten-Verkauf natürlich auch jede einzelne Doubletten-Abgabe sistirt.
Hochachtungsvoll
Euer Wohlgebohren
ergebenster
Schelling