Schelling

Schelling Nachlass-Edition


An

den Herrn Bergrath Schubert

Conservator des zoologischen zootomischen Cabinets

Der Unterzeichnete General-Conservator hat von verschiedenen Seiten her, und wiederholt, über den bey dem zoologischen Cabinet angestellten Präparator Fesl Aeußerungen gehört, welche zu ignoriren oder stillschweigend zu übergehen ihm seine Amt nicht verstattet; namentlich

1) Daß derselbe fortwährend seine eigne zoologische Samml˖[ung] bereicherte.

2) Daß er Thiere, welche aus der Stadt oder vom Land her auf das zoologische Cab˖[inet] geschickt werden, wenn sie ihm zufällig zuerst in die Hand fallen, für sich behalte und für seine eigne Samml˖[ung] ausstopfe.

3) Daß er über diesem Ausstopfen für sich selbst und für andere Privatpersonen, von denen er dafür Bezahlung erhält, die nothwendigen Arbeiten für die zoologische Samml˖[ung] von der er besoldet ist, zurükseze und daß auf diese Weise gewöhnlich nur schon ausgetroknete und längere Zeit liegende Bälge für die zoologische Sammlung ausgestopft werden.

4) Daß er überhaupt die Arbeiten für das zoologische Cab˖[inet] nur gleichsam Nothwendigkeits halber, und nicht mit dem Fleiß und der Sorgfalt, wie die für sich selbst oder für andere Privatpersonen ausführe.

5) Daß er zu diesen Arbeiten (für sich selbst und für andere Personen) der Materialien des zoologischen zootomischen Cab˖[inets] sich bediene.

Da Angaben dieser Art der nothw˖[endigen] Reputation von Ordnung, in der jede öffentliche Sammlung stehen soll, nachtheilig sind, die Thatsachen selbst aber, im Fall sie gegründet wären, jede zuverläßige Überzeugung von bestehender Ordnung unmöglich machen würden: so glaubt der Unterz˖[eichnete] im Interesse der Sammlung selbst und ihres würdigen Vorstehers zu handeln, wenn er den Herrn Conserv˖[ator] Bergrath Schubert ersucht, obhabenden Pflichten gemäß zu berichten,

1) ob und und in wie weit etwa diese Beschuldigungen gegründet seyen, oder wenigstens nicht mit hinlänglicher Gewißheit widersprochen werden können. Der G˖[eneral-]C˖[onservator] überläßt es dem Herrn C˖[onservator] des zoologischen Cabinets, bey Beantwortung dieser Frage nach eignem Ermessen auch den Adj˖[unct], Prof. Dr. Wagler zuzuziehen.

In wie fern überhaupt zugegeben werden könne, daß ein bey einer zoologischen Samml˖[ung] Angestellter eine gleiche Samml˖[ung] für sich selbst habe und fortseze, oder in wie fern es nützlich seyn würde nach dem Beyspiel anderer Akademien oder Universitäten, namentlich der Berliner, zum Geseze zu machen, daß kein bey einer solchen Samml˖[ung] angestellter eine eigne Sammlung der gleichen Art besizen dürfe.