Schelling

Schelling Nachlass-Edition


Sr. Wohlgebohrn

Herrn D. J.G. Cotta

Stuttgart

fr˖[ey]

Aus Ihrem werthesten vom kann ich nicht ersehen, ob Ihnen der arge beym Abdruck des Bogens O begangene Verstoß den ich in meinem letzten Briefe gemeldet, schon bekannt war. Ich lege nur das erste Blatt des Bogens bey, um Sie für diesen Fall zu überzeugen, daß es nicht erlaubt seyn und dem Verfasser und Verleger gleichen Vorwurf zuziehen würde, den Bogen so in die Welt zu schicken, daß also nichts anderes übrig bleibt, als ihn sogleich wieder in den Druck zu geben, indem die hieher gesandten Ex˖[emplare] von der Akademie nicht ausgegeben, also auch nicht angenommen werden, ehe der verbesserte Druck nachgeliefert ist. Ob der Verstoß, wie ich fürchte allgemein begangen worden, können Sie gleich in den zurückgebliebnen Ex˖[emplaren] sehen.

Wegen Kochs würde ich Ihnen, inwiefern bloß die Dringlichkeit der Umstände Sie bewegen, ihm die 125 Caro˖[lin] vorzustrecken, rathen, damit zurückzuhalten, indem so eben auf unsern Antrag von der hiesigen Regierung eines seiner Bilder für 200 Caro˖[lin] gekauft worden ist, die vollkommen hinreichen, ihm die Reise nach Rom und den ersten Aufenthalt dort möglich zu machen.

Nochmals empfehle ich Ihnen ange˖[legentlich] die Sache des verdorbenen Bogens meiner unglücklichen Abh[an]dlung.

Mit g[an]z[er] Erg[e]b[en]h[ei]t
Der Ihrige

Schelling.