An
Seine königliche Majestaet von Baiern
zum hohen Ministerium des Innern.
Allerunterthänigster Bericht von der königlichen Akademie der Wissenschaften.
Betreffend die Besoldung und Umzugskosten des geheimen Raths Freyherrn von Hormayr.
Allerdurchlauchtigster Großmächtigster
Koenig
Allergnädister König und Herr!
Besoldung und Umzugskosten
des geheimen Raths Freyherrn von Hormayr betreffend.
Eure Königliche Majestät haben durch Allerhöchstes Rescript vom der Akademie der Wissenschaften die Ernennung Allerhöchst-Ihres geheimen Raths p. Freyherrn von Hormayr zum ordentlichen frequentirenden Mitglied der Akademie mit einem Gehalt von 3000 fl aus dem Fond derselben zu eröffnen geruht.
Durch ein anderes Resript von demselben Datum ist eben diese in Kenntniß gesezt worden, daß dem gedachten geheimen Rath Freyherrn von Hormayr 3000 fl Umzugskosten ebenfalls aus den Mitteln der Akademie der Wissenschaften angewiesen seyen.
Wenn es die Akademie, der bis jetzt sich selbst zu ergänzen noch nicht verstattet ist, mit dem tiefsten Danke zu erkennen hat, durch allerhöchste Ernennung in der Person eines ebenso vielseitig gebildeten als gründlich gelehrten Mannes ein neues thätiges Mitglied erhalten zu haben; und wenn es der Akademie als solcher nur erfreulich seyn kann, von der Allerhöchsten Verordnung d[e] d˖[ato] § XII, welche besagt:
»Nur jene Mitglieder; der Akademie, welche zu öffentlichen regelmäßigen Vorlesungen an der Ludwigs-Maximilians-Universität, an der polytechnischen Schule, oder an andern ähnlichen Staats-Anstalten sich verpflichten, können in Zukunft aus dem Fond der Akademie einen ständigen Gehalt erhalten.
«:
Nach dem erst am von Eurer Königlichen Majestät sanctionirten Etat der Akademie der Wissenschaften beträgt deren Ausgabssumme für das Jahr 1828-29 14.200 fl –, die Reserve-Summe im Ganzen 292 fl, und nach Abzug schon zum voraus angewiesener 200 fl – 92 fl.
Daß es die Allerhöchste Absicht sey, diese bey der Akademie der Wissenschaften disponiblen 92 fl mittelst der im Etat des General-Conservatoriums angeführten, durch nachträgliche Verfügungen indeß bereits wieder um mehrere hundert Gulden verminderten, und – wenn wohlbegründete Anträge nicht völlig unbeachtet bleiben sollten – voraussichtlich noch weiter zu vermindernden Reservesumme von 5182 fl 29 xr auf 6000 fl zu erhöhen, läßt sich schon darum nicht annehmen,
1) weil man im Fall einer solchen Vermischung nicht einsehen würde, zu welchem Ende überhaupt Akademie und General-Conservatorium getrennt, die Etats beider Anstalten abgesondert worden.
2) weil auch so die Mittel nicht zureichen würden, indem 92 fl der Akademie mit der bereits unter 5000 fl verminderten Reservesumme des General-Conservatoriums noch immer nicht 6000 fl zu Stande bringen.
3) weil in diesem Fall gegen all angenommenen Grundsäze und Etatsvorschriften nicht blos die Akademie, sondern auch das General-Conservatorium, das für so viele und so Vieles bedürfende, zum Theil tief herabgekommene Sammlungen zu sorgen hat, ohne alle Reservesumme seyn würde.
Es bliebe als zu Aufbringung der befohlenen Summe nur noch das außerordentliche Mittel übrig, daß die Akademie, um jenen beiden Verfügungen zu genügen, die dazu nöthigen 6000 fl aufzunehmen, und so für die Zukunft mit einer neuen Schuldenlast sich zu beladen angewiesen, oder daß stillschweigend aus irgend einer andern Casse einstweilen diese Summe bezahlt und in der Folge von der Akademie zurükgefordert würde.
Wie auch diese Schwierigkeiten sich auflösen mögen, der Gehorsamst-unterzeichnete weiß Allerhöchsten Beschlüssen ehrfurchtsvollest sich zu unterwerfen, und wird sich schon glüklich schäzen, wenn nur einmal die Verhältnisse der ihm untergebenen Anstalten in dem einen oder andern Sinne völlig klar geworden sind; wenn irgend ein Beschluß, welcher Art er sey, ihn von der Nothwendigkeit beständiger Reklamationen zum Beßten der ihm anvertrauten Institute, die er so lange für Pflicht erachtet, als er noch einige Hoffnung hat, ihnen Hülfe zu verschaffen, befreyt,
In der That, obgleich Gehorsamst-unterzeichneter die einzige Zeit, die ihm dazu blieb, nämlich seine Ferienzeit, dazu benuzt hat, die ersten nothwendigen Einleitungen zu einer künftigen Literaturzeitung zu treffen, darf er unter den gegenwärtigen Umständen an ein solches Geschäft nicht denken. Es ist möglich, daß ihm in der Folge, ohne daß er es erfährt, Vorwürfe darüber gemacht werden, so wie über seine wissenschaftliche Wirksamkeit oder vielmehr Nichtwirksamkeit als Vorstand der Akademie überhaupt. Darum bemerkt er dieß bey Zeiten, und wie er in jedem möglichen Falle, selbst wenn der Unmuth, mit dem – wahrscheinlich ein Mitglied der Akademie ohnlängst in einem hiesigen Blatt sagte:
»der dermalige Zustand der Akademie könne von Niemand mehr als von den Bayern selbst beklagt werden.«
allgemein werden sollte, sich darauf berufen kann, daß er – ohne auf irgend eine Anerkennung seiner Bemühungen zu rechnen – gleichwohl nie aufgehört hat, seine Pflicht durch treue, von täuschender und im lezten Erfolg stets verderblicher Schmeicheley unverfälschte Darlegung des wahren Zustandes zu erfüllen, worauf er eben mit vollkommner Sicherheit die Hoffnung gründen kann, welchen Ausgang die ihm anvertraute Verwaltung nehme, von einer Stelle, die seit jezt noch keiner seiner Vorgänger (gewiß nicht jeder blos durch eigne Schuld) ohne empfindlichen Nachtheil für seine öffentliche Reputation verlassen hat, wenigstens ohne einen Verlust seiner Ehre sich zu trennen.
Da es also rüksichtlich der eingangserwähnten Verfügung dem Gehorsamst-unterzeichneten wesentlich ist, von der Allerhöchsten Intention unterrichtet zu seyn, und im Fall einer völligen Aufhebung der dießjährigen Reservesumme sowohl der Akademie als des General-Conservatoriums sich alle weiteren, auf die Voraussezung einer solchen Summe gegründeten Anträge zu ersparen: so bittet er allerunterthänigst, über diesen Gegenstand in Gewißheit gesezt zu werden, und sein ferneres Benehmen ihm vorschreibende Verhaltsbefehle zu erhalten, indem er zugleich den Ausdruk der allertiefsten Ehrfurcht erneuert, mit der er verharret
Eurer Königlichen Majestät
allerunterthänigst treugehorsamster
z. Vorstand der Akademie der Wissenschaften
und General-Conservator
der wissenschaftlichen Sammlungen des Staates.